Privates Förderzentrum, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

Die Fritz-Felsenstein-Schule ist eine staatlich anerkannte Schule und wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit dem Prädikat „Schule mit Schulprofil Inklusion“ ausgezeichnet.

Wer kommt zu uns?

Die Fritz-Felsenstein-Schule wird insbesondere von Schülern mit unterschiedlichen Behinderungsformen oder gesundheitlichen Einschränkungen besucht. Ihnen gemeinsam ist ein Förderbedarf im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung, das heißt zum Beispiel eine Körperbehinderung oder eine chronische Erkrankung. Aufnahme finden sowohl Schüler mit keinem oder nur geringem Hilfebedarf als auch Kinder und Jugendliche mit schweren Behinderungen und umfangreichen Einschränkungen im Lernen und in der Lebensgestaltung. Auf eventuell nötigen Bedarf an Pflege oder medizinischer Überwachung wird entsprechend eingegangen.

Auch Schüler ohne sonderpädagogischem Förderbedarf können im Rahmen der sogenannten „Offenen Klassen“ die Fritz-Felsenstein-Schule besuchen. Sie werden wie an staatlichen Schulen nach den Lehrplänen für die bayerische Grundschule bzw. die bayerische Mittelschule unterrichtet.

Wie gestaltet sich der Unterricht in der Fritz-Felsenstein-Schule?

Die Stundenpläne und die Lerninhalte entsprechen den amtlichen Vorgaben. Den unterschiedlichen Lern- und Leistungsvoraussetzungen der Schüler begegnen wir mit einer großen Vielfalt an Fördermöglichkeiten.

Die Schüler besuchen je nach ihren individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten Klassen mit unterschiedlichen Lern- und Bildungsangeboten. Grundlage für Erziehung und Unterricht sind dabei die allgemein gültigen verbindlichen Lehrpläne:

  • LehrplanPLUS Grundschule in Bayern
  • LehrplanPLUS Mittelschule in Bayern
  • Lehrplan für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
  • Lehrplan für den Förderschwerpunkt Lernen
  • Lehrplan für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
  • Lehrpläne für das Berufsvorbereitungsjahr

Um die bestmögliche Förderung der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, sind alle Förderbereiche durchlässig.

Welche Schulabschlüsse können erreicht werden?

In der Fritz-Felsenstein-Schule können grundsätzlich die gleichen Schulabschlüsse erworben werden wie an anderen öffentlichen Schulen auch.

Je nach Leistungsfähigkeit erreichen die Schüler folgende Schulabschlüsse:

  • Qualifizierender Abschluss der Mittelschule (QA)
  • Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule
  • Abschlüsse im Förderschwerpunkt Lernen
  • Abschluss im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Bei entsprechender Eignung können Kinder und Jugendliche auch in eine Realschule oder ein Gymnasium übertreten und dort die jeweiligen Abschlüsse erwerben.

Gut zu wissen …

  • Aufgrund der Vielfalt unserer Angebote und unserer langjährigen Erfahrung verstehen wir uns als Kompetenzzentrum für Menschen mit Behinderung.
  • Durch die enge interdisziplinäre Zusammenarbeit mit der Heilpädagogischen Tagesstätte, dem Heilpädagogischen Schülerwohnheim und der Therapieabteilung des Fritz-Felsenstein-Hauses können wir für jedes Kind eine umfassende Förderung anbieten.
  • Kleine Klassen mit ca. 6 – 14 Schülern ermöglichen ein individuelles Eingehen.
  • In der Fritz-Felsenstein-Schule arbeiten speziell ausgebildete Lehrkräfte für Sonderpädagogik.
  • Qualifizierte Mitarbeiter im Erziehungs- und Pflegedienst geben Hilfestellungen und Unterstützung bei der Körperpflege, auf der Toilette, beim Essen, im Alltag, beim Lernen …
  • Soweit erforderlich stehen medizinisch ausgebildete Mitarbeiter oder Schulbegleiter zur Verfügung.
  • Der Schulalltag wird ergänzt durch therapeutische Förderung (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, …). Diese bezieht die Anpassung und den Einsatz notwendiger Hilfsmittel mit ein.
  • Die Busbeförderung unserer Schüler erfolgt für Sie kostenfrei von Tür zu Tür.

Was kommt zum Ende der Vollzeitschulpflicht?

Für Schüler, die nach dem Lehrplan der Mittelschule oder dem Rahmenlehrplan für den Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet werden, endet die Vollzeitschulpflicht i.d.R. nach 9 Jahren, bei Besuch der Diagnose- und Förderklasse nach 10 Jahren. Schüler im Förderbereich geistige Entwicklung beenden ihre Vollzeitschulpflicht mit dem Besuch der Berufsschulstufe (Jahrgangsstufen 10 – 12).

Unsere Angebote zum Ende der Vollzeitschulpflicht:

  • Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
    Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) ist ein Angebot für Jugendliche zur Vorbereitung auf ihren Eintritt in die Berufs- und Arbeitswelt und in ein späteres Berufsausbildungsverhältnis.
  • Berufsschulstufe
    In der Berufsschulstufe werden die Schüler auf eine berufliche Tätigkeit und auf ein Leben in größtmöglicher Selbstständigkeit vorbereitet.
  • Berufsberatung
    Die Berufsberatung und Berufsvorbereitung ist uns sehr wichtig. Eine individuelle Beratung durch das Beratungsteam des Fritz-Felsenstein-Hauses ist möglich. Die Fritz-Felsenstein-Schule arbeitet zudem eng mit der Bundesagentur für Arbeit zusammen, um für möglichst alle Schüler eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsmöglichkeit nach dem Schulabschluss zu finden.

Was sind weitere Angebote der Fritz-Felsenstein-Schule?

  • In der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) werden Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren auf die Schule vorbereitet.
  • Die Mobile Sonderpädagogische Hilfe (MSH) und der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) unterstützen und betreuen Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderungen und Erkrankungen in Kindergärten und allen Schularten.
  • Unsere Mitarbeiter der Beratungsstelle ELECOK informieren und beraten über elektronische Hilfsmittel und Kommunikationshilfen.
  • Schulbegleiter des Fritz-Felsenstein-Hauses bieten Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf praktische Hilfestellungen beim Schulbesuch.