An dieser Stelle werden wir Sie zu den Auswirkungen des Coronavirus auf unser Haus auf dem Laufenden halten.

Wichtige Informationen! Bitte lassen Sie diese in Ihre Muttersprache übersetzen.

Update 31.03.2022: Corona-Schutzmaßnahmen – weiterhin Maskenpflicht im Fritz-Felsenstein-Haus

Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
nach der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bund fallen ab dem 3. April viele der bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen in Bayern weg. In den Schulen gelten weiterhin einige Basisschutzmaßnahmen wie z.B. die Durchführung der schulischen Testungen und die Umsetzung der „3G-Regel“ für Besucherinnen und Besucher (Zugang nur mit gültigem Impf- bzw. Genesenennachweis bzw. einem aktuellen negativen Testnachweis).
Aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen sowie der besonderen Gefährdung unserer Schülerinnen und Schüler gilt darüber hinaus in Abstimmung mit unserem privaten Schulträger im gesamten Fritz-Felsenstein-Haus bis auf weiteres die Maskenpflicht wie bisher. Diese Regelung gilt sowohl für den Aufenthalt im Schulgebäude als auch für die Beförderung in den Bussen.
Bitte bedenken Sie, dass in unserer Einrichtung Personen betreut werden, für die eine Ansteckung lebensbedrohliche Auswirkungen haben kann.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Update 16.03.2022: Maskenpflicht im FFH

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sie haben es sicher den Nachrichten entnommen, dass die Maskenpflicht an den Grund- und Förderschulen in Bayern ab Montag ausgesetzt werden soll.
Aufgrund der anhaltend hohen Krankheitszahlen sowie der besonderen Gefährdung unserer Schülerinnen und Schüler haben wir uns entschieden, die Maskenpflicht an der Fritz-Felsenstein-Schule bis auf Weiteres beizubehalten.
Zum Schutz unserer Kinder, Jugendlichen und Mitarbeiter werden wir auch alle anderen Schutz- und Hygienemaßnahmen weiterhin konsequent umsetzen.
Wir danken für ihr Verständnis, mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schweiger Sonderschulrektor

Update 09.03.2022: Absage unseres diesjährigen Sommerfest

Schweren Herzens haben wir uns auch in diesem Jahr entschieden, kein Sommerfest durchzuführen. Die anhaltend hohe Corona-Infektionslage und die damit einhergehenden Risiken – insbesondere für unser Klientel – haben uns zu dieser Entscheidung geführt. Wir hoffen auf eine Durchführung unseres gemeinsamen Fest im nächsten Jahr!

Update 02.02.2022: Umgang mit Infektionsfällen an Schulen

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, an den Schulen in Bayern bestehen durch Masken, regelmäßige Testungen und die Hygienevorgaben des Rahmenhygieneplans umfangreiche Schutzmaßnahmen.
Aufgrund des hohen Schutzniveaus wurde das Vorgehen bei Infektionsfällen an Schulen weiter vereinfacht. Hierüber möchten wir Sie kurz informieren.

Update 10.09.2021: Informationen zum Schuljahresbeginn, Umstellung auf PCR-Pooltests

Wir hoffen Sie und Ihre Familien hatten eine gute und erholsame Sommerzeit. HIER können Sie den aktuellen Elternbrief des Kultusministers herunterladen. Bitte beachten Sie die dort dargestellten Inhalte, insbesondere

  • die Maskenpflicht (bis 1. Oktober auch im Klassenzimmer),
  • die neuen Quarantänevorgaben
  • sowie die bevorstehende Umstellung auf PCR-Pooltests.

Bitte nutzen Sie, soweit nicht schon geschehen, die Möglichkeit, Informationen der Schule über unseren Schulmanager zu erhalten. Wenn Sie noch nicht angemeldet sind, können Sie problemlos Zugangsdaten über unser Schulsekretariat anfordern. Der Aufwand für uns reduziert sich dadurch erheblich und Sie erhalten die Informationen wesentlich schneller als auf dem Postweg.

Wir freuen uns darauf, wenn sich unser Schulhaus am Dienstag wieder füllt und hoffen, dass wir für das gesamte Schuljahr den Präsenzunterricht aufrechterhalten können.

Update 30.06.2021: Zusätzliche Ferienangebote durch das Bay. Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Das Bay. Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat uns DIESEN Brief übersandt, mit der Bitte um Bekanntgabe an die Eltern unserer Schüler. Alles weitere s. dort.

Update 20.05.2021: Unterrichtsbetrieb nach den Pfingstferien

Schwierige und auch für die Familien belastende Zeiten liegen hinter uns. Unsere Schulleitung möchte diesen an dieser Stelle ausdrücklich dafür danken, dass sie sich für ihre Kinder eingesetzt und uns gegenüber Verständnis gezeigt haben, was die Umsetzung der vorgegebenen Maßnahmen betrifft. Insbesondere die enorme Unterstützung und Zustimmung bei der Durchführung des Selbsttests in der Schule hat uns sehr gefreut.

Die aktuellen Entwicklungen geben Anlass zur Hoffnung, dass wir nach den Pfingstferien weitere Schritte zur Öffnung unserer Schule gehen können. Wenn die Inzidenzzahlen im Bereich zwischen 50 und 165 liegen, können alle Klassen und SVE-Gruppen in den Wechsel- beziehungsweise Präsenzunterricht mit Mindestabstand in die Schule kommen. Wenn der Inzidenzwert unter 50 sinkt, können alle Klassen in den vollen Präsenzunterricht (ohne Mindestabstand) kommen, s. hierzu das Schreiben des Kultusministeriums.

Für Klassen, die sich gegebenenfalls im Wechselunterricht befinden, bieten wir weiterhin eine Notbetreuung an. Soweit nichts Anderes vereinbart wird, planen wir die bisher bereits angemeldeten Kinder und Jugendlichen weiter für die Notbetreuung ein. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir für die zusätzliche Anmeldung von Kindern und Jugendlichen für die Notbetreuung einen gewissen zeitlichen Vorlauf benötigen.

Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage an dieser Stelle darüber, welche Regelung nach den Ferien zutrifft. Unser Sekretariat wird am 4. Juni in der Zeit zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr besetzt sein. Wir wünschen unseren Schülern und deren Familien eine gute Zeit.

Update 07.05.2021: Neue Vorgaben für den Unterrichtsbetrieb

Wie diesem Brief des Staatsministers entnommen werden kann, gelten ab dem kommenden Montag, 10.5. neue Regelungen für unseren Unterrichtsbetrieb: Bei einem Inzidenzwert zwischen 100 und 165 findet zusätzlich für die Jahrgangsstufen 1-6 sowie für die Schulvorbereitende Einrichtung Wechsel- beziehungsweise Präsenzunterricht statt. Wenn der Inzidenzwert im Landkreis Augsburg in den nächsten Tagen die Marke von 165 nicht übersteigt, werden wir diese Regelung ab dem kommenden Mittwoch, 12. Mai umsetzen. Von der Klassenleitung ihres Kindes erfahren Sie, ob die Klasse im Wechsel- oder Präsenzunterricht ist und gegebenenfalls in welche Gruppe Ihr Kind eingeteilt ist.
Wir versuchen, die Notbetreuung weiterhin anzubieten. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, läuft die Notbetreuung so weiter, wie sie zuletzt abgesprochen war.
Der Wechsel- bzw. Präsenzunterricht findet entsprechend dem Stundenplan (einschließlich Nachmittagsunterricht) statt.
Die Notbetreuung richtet sich vormittags ebenfalls nach dem Stundenplan, eine Nachmittagsbetreuung durch die Schule findet nicht statt. Die Betreuung in der HPT läuft weiter wie bisher.
Welche Regelung nach den Pfingstferien gilt, können wir derzeit noch nicht absehen. Bitte informieren Sie sich zu gegebener Zeit auf unserer Homepage „www.felsenstein.org“ darüber, welche Regelung dann zutrifft. Im Bedarfsfall werden wir die Klassenleitungen wieder bitten, die Eltrn über die Details zu informieren. Die Testpflicht gilt weiter, erfreulicherweise haben sich die Abläufe mit den Selbsttests in den Klassen sehr gut eingespielt.
Wir wünschen uns, dass sich die Situation weiter verbessert, damit wir bald weitere Schritte zur Öffnung der Schule und zur Annäherung an einen Normalbetrieb gehen können.

Update 28.04.2021: Absage unseres diesjährigen Sommerfestes

Schweren Herzens haben wir uns bereits heute dazu entschlossen, auch unser diesjähriges Sommerfest pandemiebedingt abzusagen. Wir hoffen auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr!!

Update 09.04.2021: Informationen zum Schulstart nach den Osterferien 2021 an der Fritz-Felsenstein-Schule

  • Angesichts der hohen Inzidenzzahlen kann für die meisten Klassen nur Distanzunterricht angeboten werden.
  • Nur die Abschlussschüler und die Schüler in der 4. Klasse, die nach dem Grundschullehrplan unterrichtet werden, können zum Präsenz- oder Wechselunterricht in die Schule kommen.
  • Wir bieten selbstverständlich eine Notbetreuung an. Die Notbetreuung kann telefonisch über unser Schulsekretariat (08231/6004201) beantragt werden.
  • Alle Schüler, Lehrkräfte und das weitere Schulpersonal müssen sich ab kommendem Montag mindestens zweimal wöchentlich auf Corona testen lassen. Es können nur Schüler und SVEKinder in die Schule kommen, für die eine Einverständniserklärung für die Teilnahme an den Selbsttests vorliegt, alternativ können auch zweimal wöchentlich negative Testnachweise vom Hausarzt oder von einem Testzentrum vorgelegt werden. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Schüler und SVE-Kinder die die Selbsttests nicht ohne Hilfe durchführen können, werden wir unterstützen.
  • Unterrichts- bzw. Betreuungszeiten:
    Der Präsenz- oder Wechselunterricht findet nach Stundenplan statt.
    Für die Notbetreuung gelten folgende Zeiten:

    • Schüler und SVE-Kinder, die auch in unserer Heilpädagogische Tagesstätte angemeldet sind, können bis 16:00 Uhr betreut werden.
    • Für die SVE-Gruppen und die Klassen 1d, 1e, 1f, 2/3d, 2/3e, 2/3f und 2/3g endet die Notbetreuung um 11:35 Uhr.
    • Für allen anderen Klassen endet die Notbetreuung um 12:30 Uhr.

Update 26.03.2021: Elternschreiben zur Planung des Schulbetriebs nach den Osterferien

Heute wird dazu über unsere Schule DIESER Elternbrief weitergegeben. HIER können Sie noch ein aktuelles Elternschreiben des Kultusministeriums einsehen.

Update 18.02.2021: Präsenz- bzw. Wechselunterricht ab 22. Februar

Ab dem kommenden Montag können alle Schülerinnen und Schüler sowie die SVE-Kinder wieder in den Präsenz- bzw. Wechselunterricht kommen. Wir versuchen, so viele Klassen bzw. Gruppen wie möglich komplett kommen zu lassen. Wenn die zur Verfügung stehenden Räume die vorgegebenen Abstandsregeln nicht zulassen, bieten wir einen wöchentlichen Wechselunterricht an. Die Klassenleitungen werden die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren, welche Regelung für ihr Kind zutrifft. Der Unterricht läuft nach Stundenplan, in der kommenden Woche findet noch kein Nachmittagsunterricht statt.

Wir bieten weiterhin auch Notbetreuung an. Wir bitten die Eltern/Erziehungsberechtigten ihr Kind nur dann in die Notbetreuung zu schicken, wenn sonst keine Betreuungsmöglichkeit besteht.

Wenn einzelne Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Erziehungsberechtigte) wegen einer vorliegenden Erkrankung bzw. Beeinträchtigung für sich ein individuell erhöhtes Risiko sehen, kann weiterhin eine Beurlaubung von den Präsenzphasen des Unterrichts gewährt werden. Schülerinnen und Schüler können in diesem Fall ggf. am Distanzunterricht der jeweiligen Gruppe teilnehmen; ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht allerdings nicht.

Angesichts der nach wie vor angespannten Situation gilt bei uns in der Schule weiterhin Maskenpflicht für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und soweit möglich für alle Schülerinnen und Schüler im gesamten Schulhaus, auch in den Unterrichtsräumen und natürlich im Bus. Wir bitten die Eltern/Erziehungsberechtigten uns dabei zu unterstützen, indem sie Ihre Kinder zum Tragen der Maske anhalten, wenn das möglich ist. Auch die Schüler sollten nach Möglichkeit medizinische Masken tragen. Unser Personal kann sich regelmäßig testen lassen, auch für die Schüler wollen wir künftig ein Testangebot organisieren.

HIER finden Sie das zugehörige Schreiben des Kultusministeriums nebst Anlage betreffend einer Notbetreuung.

Update 29.01.2021: Beibehaltung des Distanzunterrichts/Notbetreuung bis Mitte Februar

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, heute erreichte uns DIESES Schreiben des Kultusministeriums, in dem geregelt wird, dass Distanzunterricht und Notbetreuung ab kommende Woche in der bereits bisher praktizierten Form bis zum 12. Februar weiterlaufen soll.

Update 14.12.2020: Schulschließungen ab Mittwoch, 16.12.2020 – Notbetreuung

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ab Mittwoch, 16.12.2020 werden die Schulen in Bayern geschlossen, wir werden aber eine Notbetreuung anbieten. Auch unsere Heilpädagogische Tagesstätte kann im Rahmen der Notbetreuung von den dort angemeldeten Kindern und Jugendlichen besucht werden. Wenn Sie für Ihr Kind eine Notbetreuung benötigen, dann geben Sie bitte das Rückmeldeblatt, das am 14.12.2020 allen Schülern  mitgegeben wurde zwingend am Dienstag, 15.12.2020 ihrem Kind mit in die Schule.

Update 07.12.2020: Angekündigte Verschärfung der Corona-Regeln des bayerischen Landtags

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, lt. aktuell vorliegender Informationen haben die am 6.12. verkündeten Corona-Verschärfungen betreffend des Schulunterrichts wohl keine Auswirkungen auf unsere Förderschule. Wir gehen weiter von einer normalen Anwesenheits-Beschulung aus. Sollte sich daran etwas ändern, werden wir Sie umgehend u. a. an dieser Stelle unterrichten.

Update 01.12.2020: Vorzeitiger Beginn der Weihnachtsferien an unserer Schule – Notbetreuung

Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

wie Sie vermutlich schon mitbekommen haben, beginnen die Weihnachtsferien in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie früher. Der letzte Unterrichtstag ist am Freitag, den 18. Dezember 2020. Wir bieten für den 21. und 22. Dezember eine Notbetreuung an. Entsprechend der Vorgabe in dem Informationsschreiben des Kultusministeriums können Sie Ihr Kind ohne eine besondere Begründung für die Notbetreuung anmelden. Auch unsere Heilpädagogische Tagesstätte kann im Rahmen der Notbetreuung von den dort angemeldeten Kindern und Jugendlichen besucht werden. Bitte teilen Sie mit dem an die Schüler verteilten Rückmeldeblatt mit, ob Ihr Kind die Notbetreuung benötigt.

Angesichts der nach wie vor hohen Inzidenzzahlen gilt bei uns in der Schule weiterhin Maskenpflicht für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und soweit möglich für alle Schülerinnen und Schüler im gesamten Schulhaus, auch in den Unterrichtsräumen und natürlich im Bus. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie Ihre Kinder zum Tragen der Maske anhalten, wenn das möglich ist.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien, dass Sie trotz der widrigen Umstände ein besinnliches und friedliches Weihnachtsfest feiern können.
gez. Gerhard Schweiger, Schulleitung

Update 16.11.2020: neue Elterninformation von der Bayerischen Staatsregierung

Nachfolgend neue Informationen des Kultusministeriums betreffend unserer Schule mit der Bitte um Beachtung.

Update 26.10.2020: Elternbrief unseres Schulleiters aufgrund der erhöhten Corona-Fallzahlen im Einzugsgebiet unserer Schule

In Anbetracht der steigenden Corona-Infektionszahlen im Einzugsgebiet unserer Schule finden Sie HIER einen Elternbrief, der am Montag, 26.10.2020 an die Schüler*innen unserer Fritz-Felsenstein-Schule verteilt wurde.

Update 07.09.2020: Schreiben des Kultusministeriums zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten

HIER finden Sie das Elternschreiben des Kultusministeriums.

HIER finden Sie die Übersicht zum Hygienekonzept des Kultusministeriums.

Update 24.08.2020: Fünf Bitten für einen Start ins neue Schuljahr, damit wir Infektionsgeschehen minimieren

damit wir Infektionsgeschehen minimieren

Liebe Eltern der Fritz-Felsenstein-Schule,

wir möchten Sie mit diesem Schreiben darüber informieren, unter welchen Bedingungen das Schuljahr 20/21 nach heutigem Stand gestartet wird.

Damit unser Kinder- und Jugendbetrieb unter den bestehenden Bedingungen eine Chance hat, so lange wie möglich ohne Infektionsgeschehen laufen zu können, bitten wir Sie, liebe Eltern und Angehörige eindringlichst um Folgendes:

  1. LEBEN Sie Hygiene im ganzen Schuljahr! Tun Sie selbst zu Hause alles dafür, dass Sie und Ihr Kind möglichst wenig Situationen ausgesetzt sind, die eine Infektion ermöglichen. Mehr wird nicht verlangt, aber auch nicht weniger. Sie schützen damit nicht nur sich bzw. Ihr Kind, sondern vor allem auch die 400 Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen und ebensoviele Mitarbeiter*innen im Fritz-Felsenstein-Haus. Für viele könnte eine Infektion lebensbedrohlich werden.
  2. Schicken Sie Ihr Kind nicht mit den bekannten Symptomen in die Schule – wir werden es sofort isolieren und wieder nach Hause schicken. Lassen Sie Ihr Kind und alle Kontakte 1. Grades sofort testen und bleiben Sie in Quarantäne bis zu einem Testergebnis.
  3. Rechnen Sie möglicherweise mit neuen Therapeut*innen für Ihr Kind. Die feste Zuordnung von Therapeut*innen zu Bereichen der Fritz-Felsenstein-Schule und im Einzelfall sogar zu Schulklassen ist eine der wenigen Maßnahmen, die wir tatsächlich umsetzen können.
  4. Bereiten Sie sich innerlich und organisatorisch auf Quarantänephasen und ggfs. einen weiteren Lockdown unseres Kinder-und Jugendbereichs vor.
  5. Richten Sie sich und Ihr Verhalten zu 100% an den öffentlich-rechtlichen Informationen und Verfügungen aus und nicht an dem, was Sie sonst erreicht. Es geht für uns alle einzig darum, möglichst unbeschadet durch weitere Monate ohne Impfung oder Medikament gegen die Viruserkrankung zu kommen.

Zur Erläuterung:

Die Förderung unserer Kinder und Jugendlichen macht eine saubere Kohortenbildung bei Schüler*innen und Mitarbeiter*innen unmöglich. Schulklassen können nicht gleich HPT-Gruppen sein. Therapie kann im Regelfall nicht klassenbezogen durch denselben Therapeuten geleistet werden. Und schon gar nicht kann die Schülerbeförderung nach Klassen durchgeführt werden. Und ca. jeder vierte (!) Schüler kann aus verschiedenen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Dies bedeutet: Jede einzelne Infektion führt bei uns zwingend zu einer Testquarantäne für große Mengen von Schüler*innen und Mitarbeiter*innen.

Dies bedeutet auch: ein größeres Infektionsgeschehen könnte bei uns im FFH zu einem erneuten Lockdown des gesamten Kinder- und Jugendbereichs führen. Dieser Tatsache müssen wir uns alle stellen.

Wir haben eine sehr schwierige Abwägung zwischen Sicherheit einerseits und Teilhabe an Bildung andererseits zu treffen. Gerade auch für Familien von Schülern mit komplexem Hilfebedarf, die über Monate ihr Kind zu Hause betreut haben, gerade auch für Schüler, die keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.

Wir haben sehr lange und gründlich geprüft, was in unserer ganz besonderen Förderung für Kinder und Jugendliche organisatorisch überhaupt gemacht werden kann, um eine COVID-19 Verbreitung einzudämmen. Alle Szenarios einer konsequenten Kohortenbildung zum Schuljahresbeginn, die Schule, Therapie, HPT und Beförderung umfassen muss, um effektiv zu wirken, haben sich als nicht umsetzbar erwiesen. Irgendein vorbeugender Ausschluss von Schüler*innen kommt für uns nicht in Frage.

Wir haben deshalb beschlossen, den Kinder- und Jugendbereich im neuen Schuljahr wie staatlich vorgegeben im Normalbetrieb zu öffnen. Solange keine neue anderslautende Verfügung kommt, bedeutet dies, dass die für eine Infektionsprävention wichtige Abstandsregelung nicht mehr eingehalten werden kann.

Die geltenden Regelungen werden wir in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt durch eine Fülle von eigenen Maßnahmen ergänzen, um alles in unserer Macht Stehende zu tun, damit ggfs. Infektionsgeschehen möglichst klein gehalten und möglichst schnell reagiert werden kann.

Aber wir müssen bereit sein für ein mögliches Infektionsgeschehen bei uns im Haus.

Und ohne Ihre Mitwirkung, liebe Familien, sind auch unsere Maßnahmen im Haus nicht viel wert.

Wir haben großes Vertrauen in Sie und Ihre Verantwortlichkeit.

Wir versprechen Ihnen, dass wir im Haus hier alle unser Bestes geben und die schwierige Abwägung zwischen Sicherheit einerseits und Teilhabe an Bildung und Familienentlastung andererseits immer wieder neu treffen werden.

Wir wünschen uns, dass unsere kurzfristig aufgezogene Ferienbetreuung auch in der 2. und 5. Ferienwoche einige von Ihnen entlastet, und dass Sie und Ihre Kinder sich im August etwas regenerieren können, bevor wir im neuen Schuljahr in eine leider weiter von Unsicherheit geprägte Zeit gehen werden.

Wenn Sie Fragen zum Schuljahresstart haben, zögern Sie nicht, sich ab dem 25.08.2020 bei uns zu melden.

Im Namen des Leitungsteams im August 2020

Gregor Beck

Vorstandsvorsitzender


Update 23.07.2020: Wichtige Informationen für die Rückkehr aus dem Urlaub ab September

Liebe Schüler*innen und deren Eltern, liebe Klient*innen und deren Betreuer,

bevor sich die meisten von uns in die Sommerferien bzw. den Sommerurlaub verabschieden, möchten wir Sie auf wichtige Bestimmungen und Verhaltensrichtlinien betreffend den Covid-19-Virus hinweisen, die von Ihrem Kind/Betreuten bzw. von Ihnen selbst zu beachten sind.

Zum Schutz der Menschen die bei uns Lernen, Spielen und Arbeiten ist es zwingend notwendig auch während der Urlaubs- und Ferienzeit die gängigen Hygienerichtlinien strikt zu beachten.  In vielen Ländern steigt gerade die Anzahl der Erkrankten wieder an: Bleiben Sie daher vorsichtig!

1. Wichtige Bestimmungen aufgrund der Bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung (EQV)

Gem. EQV gilt für Personen, die sich in einem Zeitraum von 14 Tagen vor der Einreise nach Bayern in einem Risikogebiet bzw. in einem Gebiet mit Reisewarnung des Auswärtigen Amts wegen Ansteckungsgefahr aufgehalten haben, eine Quarantäne-Pflicht, unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes in diesem Gebiet. Maßgeblich sind die vom Robert-Koch-Institut zum Zeitpunkt der Einreise nach Bayern ausgewiesenen Risikogebiete, s. www.rki.de – Suche: „Coronavirus Risikogebiete“.

Sollte sich Ihr Kind/Ihr*e Betreute*r bzw. sollten Sie sich selbst in einem dort genannten Land aufgehalten haben, muss es/sie/er bzw. müssen Sie sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung begeben und für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Einreise ständig dort absondern („häusliche Quarantäne“). Ebenso muss dies unverzüglich und eigeninitiativ der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) mitgeteilt werden.

Sollte sich Ihr Kind/Ihr*e Betreute*r bzw. Sollten Sie sich in einem ausgewiesenen Gebiet aufgehalten haben, bitten wir Sie, darüber von sich aus unverzüglich unsere Schul- bzw. Förderstätten- oder Wohngruppen-Leitung wahrheitsgemäß zu unterrichten. Selbstverständlich darf während des Quarantänezeitraums auf keinen Fall unser Haus betreten werden.

Gemäß § 2 Abs. 1 EQV entfällt die Pflicht zur häuslichen Absonderung für Einreisende aus Risikogebieten, wenn ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wird, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer SARS-CoV-2-Infektion vorliegen – basierend auf eine negative PCR-Testung in den letzten 48 Stunden vor der Ausreise aus einem Risikogebiet. Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 sind sowohl Symptomatik als auch PCR-Testung auf SARS-CoV-2. Der das ärztliche Zeugnis ausstellende Arzt hat alle Anhaltspunkte vor Ausstellung eines entsprechenden Nachweises abzuklären. Somit reicht als ärztliches Zeugnis der alleinige Laborbefund nicht aus.

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer solchen Quarantäne auf keinen Fall unser Haus betreten werden darf. Daher empfehlen wir dringend ein entsprechendes ärztliches Zeugnis als Negativnachweis vorzulegen, sollte sich Ihr Kind/Ihr*e Betreute*r bzw. Sie selbst sich in einem ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben.

2. Regelungen unseres Hauses ab Schulbeginn im September

Gerade die bei uns betreuten und geförderten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen benötigen aufgrund Ihrer Behinderungsarten oft einen besonders hohen Schutz.

Wir bitten Sie daher dringend, auch wenn sich Ihr Kind/Ihr*e Betreute*r bzw. Sie sich nicht in einem Risikogebiet aufgehalten hat/haben, dass Sie für Ihr Kind/Ihre*n Betreute*n bzw. für sich selbst bereits zwei Tage vor dem ersten Schul- bzw. Arbeitstag sowie anschließend regelmäßig nachfolgenden Selbstcheck durchführen. Wenn Sie auch nur eine Frage mit „JA“ beantworten, lassen Sie bitte Ihr Kind/Ihre*n Betreute*n bzw. sich selbst unverzüglich vom Hausarzt auf eine mögliche Infektion mit SARS-CoV-2 testen:

  1. Mein Kind/Betreuter leidet/Ich leide an spezifischen Symptomen (Fieber, Halsschmerzen, Atemwegsprobleme oder Schnupfen)
  2. Mein Kind/Betreuter hat sich/Ich habe mich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet oder Gebiet, das im Laufe des Aufenthalts dazu benannt wurde, aufgehalten
  3. Mein Kind/Betreuter/Ich hatte Kontakt mit einer positiv getesteten Person
  4. Mein Kind/Betreuter hat/Ich habe die Abstandsregeln nicht immer eingehalten
  5. Mein Kind/Betreuter/Ich hatte ungeschützten Kontakt mit einer Person, deren Symptome auf Covid-19 hindeuten

Solange kein negatives Testergebnis vorliegt, darf Ihr Kind/Ihr*e Betreute*r bzw. dürfen Sie selbst unsere Einrichtung nicht besuchen. Sollte das Testergebnis positiv ausfallen, informieren Sie bitte unverzüglich die Schul- bzw. Förderstätten- oder Wohngruppenleitung.


Auch nach der Sommerpause gelten während des Schul- bzw. Arbeitsalltags weiter streng unsere Hygieneregeln:

  • Desinfektion der Hände bereits beim Betreten des Hauses sowie regelmäßiges und gründliches Händewaschen
  • Das Tragen einer Mund-und Nasenbedeckung (Comunity-Maske ist ausreichend) ist auf den Gängen zwingend erforderlich, im Raum wird individuell entschieden
  • Vermeidung von Körperkontakt, Abstand wahren
  • Wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann muss ein professioneller Mund-Nasen-Schutz getragen werden
  • Einhaltung der Husten- und Niesetikette
  • Auf regelmäßiges Lüften achten, wenn möglich sollte ein Fenster immer geöffnet sein
  • Auch ein liebevoller Hinweis an Mitschüler*innen/Kollegen*innen ist immer angebracht

 

Bitte achten Sie für Ihr Kind/Ihre*n Betreuten bzw. Sie selbst auch privat weiter auf Abstand und Hygiene, damit wir unser Haus weiterhin virenfrei halten können.

Wir freuen uns auf ein neues, gesundes Schuljahr mit Ihnen!

Wir grüßen Sie herzlich und wünschen Ihnen und Ihren Familien eine schöne Sommerpause!

gez. Gregor Beck (Vorstand) im Namen des  FFH-Leitungsteam


Update 29.06.2020: Ferienangebote in den Sommerferien 2020

Nach den Informationen durch das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus soll es in den Sommerferien zusätzliche Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler geben, deren Erziehungsberechtigte bzw. alleinerziehende Elternteile ihren Jahresurlaub bereits weitestgehend bzw. vollständig einbringen mussten. Diese Angebote sollen außerhalb der schulischen Verantwortung umgesetzt werden. Es ist vielmehr geplant, dass andere Träger und Institutionen die Eltern entlasten. Das Ministerium hat uns beauftragt, den Bedarf bei den Eltern zu erheben und weiterzugeben. Beachten Sie diesbezüglich bitte den Elternbrief des Ministeriums sowie den entsprechenden Rückmeldebogen.

Es ist zu befürchten, dass die vom Ministerium angedachten Betreuungsangebote (z.B. durch den Kreisjugendring) für unsere Schülerinnen und Schüler nicht umsetzbar sind. Es ist uns ein Anliegen, Familien, die ein Betreuungsproblem haben, weil der Urlaub wegen der Pandemie bereits aufgebraucht ist, durch ein auf unsere Schülerinnen und Schüler zugeschnittenes Angebot zu unterstützen. Folgende Angebote des Fritz-Felsenstein-Hauses sind deshalb geplant:

Ferienangebote der HPT

In der Woche vom 27. bis zum 31. Juli (1. Ferienwoche) und in der Woche vom 31. August bis zum 4. September (6. Ferienwoche) läuft das Ferienangebot unserer Heilpädagogischen Tagesstätte. Dieses Angebot steht nur für Kinder und Jugendliche zur Verfügung, die in der HPT angemeldet sind. Die bisher vorgesehenen Plätze sind bereits vergeben, angesichts der schwierigen Situation ist eine Ausweitung um einige Plätze geplant.

Ferienangebot des Heilpädagogischen Schülerwohnheims

In der Zeit vom 27. Juli bis zum 7.August und vom 24. August bis zum 4.September findet eine Ferienbetreuung in unserem Heilpädagogischen Schülerwohnheim statt. Die zur Verfügung stehenden Plätze sind bereits ausgebucht.

Zusätzliches Angebot in der 2. und 5. Ferienwoche

In der Woche vom 3. bis zum 7. August und in der Woche vom 24. bis zum 28. August wird es ein zusätzliches Ferienangebot für Kinder und Jugendliche von erwerbstätigen Eltern geben, die nachweislich ihren Urlaub bereits aufgebraucht haben und deshalb Unterstützung benötigen. Dieses Angebot ist auch für Schülerinnen und Schüler verfügbar, die nicht in unserer HPT angemeldet sind. Bitte beachten Sie, dass hier ein Unkostenbeitrag von ca. 50,- € pro Woche anfallen kann.

Wenn Sie Rückfragen zu den Betreuungsangeboten haben, können Sie sich gerne an unsere Schulleitung Herrn Gerhard Schweiger (Tel. 08231/6004-201, E-Mail gerhard.schweiger@felsenstein.org) wenden.

HIER finden Sie noch den aktuellen Elternbrief des Kultusministers mit weiteren Informationen.

Update 18.06.2020: mögliche Rückerstattung des Kostenbeitrags zum Mittagessen in unserer HPT

Der Bezirk Schwaben hat uns darüber informiert, dass der von den Eltern der HPT-Besucher erhobene Kostenbeitrag zum Mittagessen während der Corona-Krise vom 16.3. bis 31.7. für die Tage zurückgezahlt wird, an denen keine Teilnahme im Rahmen einer (Not-)Betreuung stattgefunden hat. Wir wurden aufgefordert, nach Ablauf des Schuljahres die entsprechenden Fehltage an den Bezirk Schwaben zu melden.

Damit kein unnötiger Verwaltungsaufwand entsteht, bittet der Bezirk Schwaben darum, die bestehenden Lastschrifteinzüge bzw. Daueraufträge beizubehalten. Nach Eingang unserer Fehlzeitenliste wird der Bezirk Schwaben die Rückzahlungen veranlassen.

Damit die Rückzahlungen auf die richtige Bankverbindung überwiesen werden, hat der Bezirk Schwaben ein entsprechendes Formular bereitgestellt; HIER können Sie es downloaden. Bitte drucken Sie dieses aus und leiten es ausgefüllt und unterschrieben an den Bezirk Schwaben weiter.

Noch ein Hinweis für die HPT-Kinder im Zuständigkeitsbereich des Bezirk Oberbayern: Ob der Bezirk Oberbayern analog verfährt wird gerade noch geklärt.

Update 08.06.2020: Wiederaufnahme unseres HPT-Angebots ab dem 15. Juni

Am 15.06.2020 startet der Präsenzunterricht unserer Schule in Blöcken, deren Planungen bereits durch Lehrkräfte und Elternbrief weiter gegeben wurden. Während der Präsenzzeiten findet auch für HPT-Kinder die HPT wieder statt. Eine Notbetreuung kann wie bisher bei der Schulleitung angefragt werden.

Update 28.05.2020: Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für alle Jahrgangsstufen unserer Schule ab dem 15. Juni

Nach den Pfingstferien, am 15. Juni, beginnt an unserer Schule für alle Jahrgangsstufen einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtung wieder der Präsenzunterricht. Damit wir die vorgegebenen Abstands- und Hygieneregeln einhalten können, werden die meisten Klassen geteilt im wöchentlichen Wechsel zur Schule kommen. Die Unterrichtszeiten sind entsprechend der Vorgaben des Kultusministeriums reduziert: Der Unterricht beginnt jeweils (auch am Montag) um 08:15 Uhr, Unterrichtsende ist um 11:35 Uhr. In den Partnerklassen an der Grundschule West beginnt der Unterricht um 08:30 Uhr, er endet dort um 12:00 Uhr. Für die Zwischenwochen und für die Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, besteht weiterhin die Möglichkeit der Notbetreuung. Über die genauen Unterrichtszeiten werden die Klassenleitungen informieren.

Für Schüler mit entsprechenden Erkrankungen und Beeinträchtigungen besteht weiterhin die Möglichkeit, auch zu Hause mit Unterrichtsinhalten versorgt zu werden. Die Vorlage eines Attests ist hier weiter nicht erforderlich.

Nach gründlicher Überlegung und Abwägung haben wir uns entschieden, auch Schüler, die nicht in der Lage sind, im Bus und im Schulhaus eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, zum Unterricht zuzulassen. Lediglich Schüler, die durch ihr aktives Verhalten die Einhaltung der Hygieneregeln gefährden, können weiterhin nicht für den Präsenzunterricht zugelassen werden. Wir versuchen weiterhin, für diese Schülerinnen und Schüler gegebenenfalls Notbetreuung anzubieten.

Des weiteren wird es an allen Schultagen Therapieangebote geben. Bedingt durch die schwierige Situation kann es sein, dass ein Kind im Einzelfall nicht von den gewohnten Therapeuten behandelt wird. Auch ambulante Therapietermine in den Zwischenwochen und Hausbesuche durch Therapeuten sind nach Absprache mit der Therapieleitung Frau Simnacher weiterhin möglich.

Leistungserhebungen wird es nur unter bestimmten Voraussetzungen geben; wir achten darauf, dass Schüler durch die Krise keinen Nachteil haben. Die Abschlussprüfungen werden wie geplant stattfinden.

In Abstimmung mit der Beförderungsfirma Geldhauser versuchen wir die Sicherheit in den Bussen zu gewährleisten. Die Busse werden nicht voll besetzt. Wo immer es möglich ist, sollen die Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Wir bitten die Eltern dringend uns hier zu unterstützen und gegebenenfalls das Tragen der Maske zu Hause zu üben.

Wir freuen uns schon darauf, wenn sich unser Schulhaus wieder füllt. Wir danken den Eltern, dass Sie Verständnis dafür haben, dass wir nur einen eingeschränkten Schulbetrieb anbieten können. Wir wünschen uns allen, dass wir die Krise gut überstehen und dass wir die Normalität, nach der wir uns alle sehnen, bald wieder erleben dürfen.

Update 18.05.2020: Schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs; KM-Brief

Der bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL, hat sich mit einem Brief an die Eltern der Schüler in Bayern gewandt – HIER können Sie dieses downloaden. Wie diese Vorgaben an unserer Schule umgesetzt werden, erläutern wir in den nächsten Tagen in einem separaten Elternbrief, welchen wir wie bisher auch an dieser Stelle veröffentlichen werden.

Update 08.05.2020: Informationen zur Wiederaufnahme des Schul- und des HPT-Betriebs an unserem Haus

Heute wurde ein entsprechendes Informationsschreiben an alle Eltern unserer Schule versandt. Sie können diesen HIER downloaden.

Update 30.04.2020: Unsere Förderstätte bleibt bis auf weiteres geschlossen

Unsere Förderstätte darf am kommenden Montag noch immer nicht öffnen. Ein entsprechendes Anschreiben an die Förderstättenbesucher wurde auf dem Postweg versandt.

Update 27.04.2020: Ausweitung der Notbetreuung für Kinder von erwerbstätigen Eltern und Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen

Ab dem 27.04.2020 wurden die Möglichkeiten für eine Notbetreuung ausgeweitet. Das gilt zum einen für die Kinder von erwerbstätigen Eltern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

„Das Betreuungsangebot darf bereits in Anspruch genommen werden, soweit und solange

  • ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig oder als Schülerin oder Schüler am Unterricht der Abschlussklassen ab 27. April 2020 teilnimmt oder
  • eine Alleinerziehende bzw. ein Alleinerziehender erwerbstätig ist.

Erforderlich bleibt aber weiterhin,

  • dass der Erziehungsberechtigte aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und
  • dass das Kind
    • nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann,
    • keine Krankheitssymptome aufweist,
    • nicht in Kontakt zu einer infizierten Person steht oder seit dem Kontakt mit einer infizierten Person 14 Tage vergangen sind und es keine Krankheitssymptome aufweist, und
    • keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.“

(Quelle: Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 24.04.2020)

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Schülerinnen und Schüler mit Behinderung eine Notbetreuung anzubieten,

  • bei welchen die Leitung der Heilpädagogischen Tagesstätte nach Abstimmung mit dem zuständigen Bezirk über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern, deren Art und Schwere ihrer Behinderung zu einer außerordentlich hohen Belastung der Familien in der häuslichen Betreuung führt, entschieden hat und
  • bei welchen die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der Aufnahme zugestimmt hat.

Wenn Sie Fragen zur Notbetreuung haben, können Sie sich gerne an die Schulleitung (Tel. 08231/6004-202, E-Mail gerhard.schweiger@felsenstein.org) oder an die HPT-Leitung (08231/6004-302, E-Mail sylvia.reichart@felsenstein.org) wenden.

Update 22.04.2020: Absage unseres diesjährigen Sommerfests und unseres Motorradprojekts

Leider müssen wir wegen der Corona-Krise auch unser diesjähriges Sommerfest und unser Motorradprojekt absagen.

Update 17.04.2020: Weiteres zur Schul- und Förderstättenschließung

  • Der Unterrichtsbetrieb ab dem 27. April 2020 darf an unserer Schule nur für die Schüler der 9. Klasse wieder aufgenommen werden, die nach dem Lehrplan für die allgemeinen Schulen unterrichtet werden und die für eine Prüfung angemeldet sind.
  • Für alle anderen Schülerinnen und Schüler wird bis 11. Mai an unserer Schule kein Unterricht stattfinden, auch der reguläre Besuch der HPT ist bis dahin nicht möglich.
  • Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern in systemkritischen Berufen tätig sind, bleibt unter den derzeit gültigen Voraussetzungen weiter bestehen. Im Einzelfall ist auch eine vom Jugendamt angeordnete Notbetreuung möglich. Wenn Sie Fragen zur Notbetreuung haben, können Sie sich gerne an die Schulleitung wenden.
    Über Einzelheiten zu einer möglichen Ausweitung dieser ab dem 27. April 2020 werden wir die Eltern informieren.
  • Die Angebote für das „Lernen zuhause“ werden fortgeführt.
  • Für welche Klassen bzw. Schülergruppen der Unterricht ab dem 11. Mai wieder beginnen kann ist derzeit noch unklar.
  • In einem ausführlichen Elternbrief werden wir im Laufe der kommenden Woche weitere Informationen weitergeben.
  • Auch unsere Förderstätte bleibt weiterhin vorerst bis 3. Mai geschlossen.
  • Folgende geplante Veranstaltungen müssen abgesagt werden:
    20.04.2020: Schwimmen für Muskelerkrankte
    23.04.2020: Offener Treff
    24.04.2020: Tanzabend mit Sabine und Didem

Update 16.04.2020: Pressekonferenz der bayerischen Staatsregierung über das weitere Vorgehen ab dem 20.4.

Im Rahmen der heute stattgefundenen Pressekonferenz ist klar, dass zumindest in der kommende Woche für alle Schüler noch kein Unterricht in unserer Schule stattfindet. Wir gehen davon aus, dass dies auch für unsere Förderstättenbesucher gilt. Weitere Infos werden noch an dieser Stelle bekannt gegeben, sobald sie geklärt sind.

Update 09.04.2020: Weiterer Aufruf Mund-Nasen-Masken nähen!

Update 31.03.2020: Aufruf Mund-Nasen-Masken nähen!

Update 26.03.2020: Notbetreuung auch in den Osterferien

Die Notbetreuung wird an unserer Fritz-Felsenstein-Schule und in unserer Heilpädagogischen Tagesstätte (HPT) auch in den Osterferien angeboten.

Wenn Sie Fragen zur Notbetreuung haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir sind auch in den Osterferien erreichbar. Sie erreichen uns unter der Telefon Nr. 08231 / 60 04 -201 (Schule) bzw. -301 (HPT).

Update 23.03.2020: Erweiterung der Notbetreuung

Die sich weiter ausbreitenden Infektionen mit dem Corona-Virus stellt vor allem die im Gesundheitswesen Tätigen vor sehr große Herausforderungen. Die Bayerische Staatsregierung hat daher entschieden, dass in den Notbetreuungsangeboten an Schulen und Kitas auch Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können, wenn bei zwei Erziehungsberechtigten nur eine bzw. einer im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig ist und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist. Ferner gilt nun, dass auch Schülerinnen und Schüler in höheren Jahrgangsstufen in die Notfallbetreuung aufgenommen werden können, wenn deren Behinderung oder entsprechende Beeinträchtigungen eine ganztägige Aufsicht und Betreuung erfordert.

Wenn Sie Fragen zur Notbetreuung haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere Sekretariate, die Schulleitung und die HPT-Leitung sind zu den gewohnten Zeiten erreichbar. Sie erreichen uns unter der Telefon Nr. 08231 / 60 04 -201 (Schule) bzw. -301 (HPT).

Update 17.03.2020: Einstellung unseres Förderstättenbetriebs

Am 17.03.2020 wurde durch das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eine generelle Schließung aller Werkstätten und Förderstätten im Zeitraum vom 18.03.2020 bis derzeit 19.04.2020 beschlossen. Die Klient*innen unserer Förderstätte, deren Angehörige sowie deren gesetzliche Betreuer wurden diesbezüglich am 17.03.2020 sowie aktualisiert am 19.03.2020 mit DIESEM Schreiben informiert. Wir bitten diesbezüglich um Beachtung.

Update 13.03.2020: Einstellung des Unterrichts an allen bayerischen Schulen

Am Freitag, 13.03.2020 wurde durch Ministerpräsident Markus Söder bekannt gegeben, dass der Unterricht an allen bayerischen Schulen von Montag, 16.03. bis vorerst Ende der Osterferien am 19.04.2020 eingestellt wird. Davon ist auch unsere Schule sowie unsere Heilpädagogische Tagesstätte betroffen.

Hierzu wurde am Freitag, 13.03.2020 an alle Schüler ein Elternbrief verteilt bzw. an die abwesenden Schüler postalisch nach Hause versandt. HIER können Sie diesen nochmals downloaden.

Unser Heilpädagogisches Schülerwohnheim und unsere Wohngruppen für Erwachsene bleiben geöffnet.

Update 11.03.2020: Absage geplanter Veranstaltungen

Folgende Verstaltungen werden vorerst abgesagt. Ggfs. wird versucht, Alternativtermine zu einem späteren Zeitpunkt zu organisieren.

  • Tag der offenen Tür im BVJ am 13.03.
  • Filmnacht vom 13. bis 14.03.
  • Eukitea-Theater am 16. und 17.03.
  • Inklusiver Schwimmkurs am 18.03.
  • Offener Treff am 19.03.
  • E-Hockey Hobby-Mannschaftstraining am 27.03.
  • Wellness im Schwimmbad am 28.03.
  • Elterninformationsabend der Berufsschulstufe am 01.04.
  • Offener Treff am 02.04.